Jeder Gutschein ist nur einmalig einlösbar, das Wiederaufladen ist nicht möglich. Bei einer Einlösung kann ausschließlich der komplette Betrag eingelöst werden. Teileinlösungen sind nicht zulässig. Pro Person und Kalenderjahr ist die Einlösung auf 300 Euro beschränkt. Unabhängig davon können growney-Kunden jederzeit zusätzliches Geld direkt zugunsten ihrer Anlagestrategie einzahlen. Der Gutschein ist übertragbar und unpersönlich. Das heißt: Sie können den Gutschein selbst auf
growney.de/guthaben einlösen oder ihn an andere Personen verschenken. Der Handel mit diesem Gutschein ist strikt untersagt.
Die Guthabenkarte muss innerhalb von 36 Monaten nach Kauf auf der Website growney.de/guthaben eingelöst werden. Danach verfällt das Guthaben. Einziger Zweck des Gutscheins ist der Erwerb von Vermögensverwaltungsdienstleistungen der growney GmbH (folgend: growney). Das Guthaben wird ausschließlich zur Begleichung der hierfür erhobenen Vermögensverwaltungsgebühr verwendet. Der Gutscheinherausgeber ist jedoch berechtigt, das Guthaben alternativ zum Erwerb von Investmentfonds im Rahmen der gewählten growney-Anlagestrategie zu verwenden. Eine Auszahlung des Guthabens in Geld ist nicht möglich. Ebenso wenig erfolgt eine Verzinsung des Guthabens.
Der Verkauf dieser Gutscheinkarte erfolgt ausschließlich im Namen und auf Rechnung der growney Technology & Service GmbH, Voltastr. 5, Geb. 10, 13355 Berlin,
[email protected]. Herausgeber des Gutscheins, Schuldner des Gutscheinanspruches und Verwender dieser Bedingungen ist die growney Technology & Service GmbH.